| Bluegrass Nachwuchsförderung |
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Bluegrass Nachwuchs Förderfondrfond (BNF)
Laut „Präambel“ des «Munich BlueGrass Friends e.V.» „[...] will der MBGF ergänzende Fördermaßnahmen wahrnehmen, die nah am Menschen und konkret in der Region ankommen [...]“ und gemäß der Vereinssatzung § 2. Abs. 2 u. 4 „Nachwuchsförderung“ wahrnehmen. Entsprechend dieser Vereinsziele will der MBGF nicht nur ideell wirken, sondern auch dem Prädikat einer konkret handelnden Initiative gerecht werden. Dies ist durch die Gründung des „Bluegrass Nachwuchs Förderfond“ (BNF) im Januar 2009 realisiert worden. Dem BNF sind folgende Förderziele, Fördermittel und Förderbedingungen zugrunde gelegt worden: BNF-Förderziele sind die Steigerung der musikalischen Qualität im Allgemeinen und der Qualifizierung zum öffentlichen Aufführen von Bluegrass und verwandter Musikrichtungen im Besonderen (Talentförderung). Quantitative Erweiterung der Bluegrass Musiker Szene. Die Unterstützung der Hauptförderzielgruppe „Kinder“ und „Jugendliche“, falls diese besondere musikalische Leistungen und/oder ein anerkannt förderungswürdiges Engagement im Rahmen der Bluegrass-Musik-Ausbildung haben. BNF-Fördermittel werden durch Spenden, Sponsoren, Mitgliedsbeiträge (15%) und Benefizveranstaltungen generiert. Die Mittelauszahlung erfolgt als Beihilfesystem für Unterrichtskosten (max. 50 % aber max. 8,- bei Einzelstd. bzw. 6,- bei Gruppenstd.). Darüber hinaus sind Zuschüsse bei Workshops und Seminaren entsprechend der Gruppenstundenzuschussregelung möglich. Die Förderhöchstsumme beträgt max. bis zu 400,- Euro pro Person/Jahr und wird nach dem Gleichheitsgrundsatz bereitgestellt. Der Anspruch auf Fördermittelauszahlung endet mit Erschöpfung der Fondkapazität.
BNF-Förderbedingungen garantieren eine effektive Mittelverwendung. Die Fördergelder werden nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bewilligt, insofern ein Ausbildungsnachweis und eine Referenz des Musik-Lehrers, der im MBGF Mitglied sein muss, vorliegt. |



