BlueGrass Nachwuchs Förderfond
Munich BlueGrass Friends e.V
BlueGrass Nachwuchs Förderfond   Letzte Änderung: 28.07.2009 << zurück

BNF-Antragsformular

BNF-Förderbedingungen

BNF-Unterrichtsnachweistabelle

 Bluegrass Nachwuchs Förderfond  (BNF)
Eine Förderinitiative des
«Munich BlueGrass Friends e.V.»

Laut „Präambel“ des «Munich BlueGrass Friends e.V.» „[...] will der MBGF ergänzende Fördermaßnahmen wahrnehmen, die nah am Menschen und konkret in der Region ankommen [...]“ und gemäß der Vereinssatzung § 2. Abs. 2 u. 4 „Nachwuchsförderung“ wahrnehmen. Entsprechend dieser Vereinsziele will der MBGF nicht nur ideell wirken, sondern auch dem Prädikat einer konkret handelnden Initiative gerecht werden. Dies ist durch die Gründung des Bluegrass Nachwuchs Förderfond“ (BNF) im Januar 2009 realisiert worden. Dem BNF sind folgende Förderziele, Fördermittel und Förderbedingungen zugrunde gelegt worden:

BNF-Förderziele sind die Steigerung der musikalischen Qualität im Allgemeinen und der Qualifizierung zum öffentlichen Aufführen von Bluegrass und verwandter Musikrichtungen im Besonderen (Talentförderung). Quantitative Erweiterung der Bluegrass Musiker Szene. Die Unterstützung der Hauptförderzielgruppe „Kinder“ und „Jugendliche“, falls diese besondere musikalische Leistungen und/oder ein anerkannt förderungswürdiges Engagement im Rahmen der Bluegrass-Musik-Ausbildung haben.
Der Förderschwerpunkt liegt auf  Bluegrass und Bluegrass verwandter Musik.

BNF-Fördermittel werden durch Spenden, Sponsoren, Mitgliedsbeiträge (15%) und Benefizveranstaltungen generiert. Die Mittelauszahlung erfolgt als Beihilfesystem für Unterrichtskosten (max. 50 % aber max. 8,- bei Einzelstd. bzw. 6,- bei Gruppenstd.). Darüber hinaus sind Zuschüsse bei Workshops und Seminaren entsprechend der Gruppenstundenzuschussregelung möglich. Die Förderhöchstsumme beträgt max. bis zu 400,- Euro pro Person/Jahr und wird nach dem Gleichheitsgrundsatz bereitgestellt. Der Anspruch auf Fördermittelauszahlung endet mit Erschöpfung der Fondkapazität.

 

BNF-Förderbedingungen garantieren eine effektive Mittelverwendung. Die Fördergelder werden nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr bewilligt, insofern ein Ausbildungsnachweis und eine Referenz des Musik-Lehrers, der im MBGF Mitglied sein muss, vorliegt.

Aus der Lehrerreferenz muss hervorgehen, dass der besuchte Musikunterricht stilistisch oder instrumental den Schwerpunkt Bluegrass aufweist.

Die Förderkandidaten verpflichten sich zu einer  Mitwirkung beim jährlichen Nachwuchskonzert und einem Benefiz CD-Projekt für den BNF.

Alle Angaben müssen in Form der BNF Förderantragsformulare gemacht werden, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim BNF oder MBGF eingereicht werden (Formulare sind als Downloads auf dieser Website erhältlich).

Die Förderbewilligung wird durch ein Fördergremium des MBGF beschlossen und jährlich erneut festgestellt.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt gemäß der BNF-Unterrichtsnachweistabelle.

Unterrichtsstunden, die nicht wahrgenommen wurden, werden nicht gefördert.
Für die Ausbildung an einem Bluegrass Zweitinstrument kann ebenfalls ein Förderantrag gestellt werden.
 

Spenden mit dem Vermerk „BNF“ werden ausschließlich für den Nachwuchsförderfond verwendet. Unterstützer erhalten eine CD der derzeitigen Fördertalente gratis.
Informationen zum jährlichen Nachwuchskonzert finden sie auf dem Website-Terminkalender des MBGF.

Spenden für BNF an:

Stadtsparkasse München
MBGF e.V.
Vermerk „BNF“
Konto: 1000702652
Bankleitzahl: 70150000