| Munich BlueGrass Friends e.V |
| BlueGrass Nachwuchs Förderfond Letzte Änderung: 28.07.2009 | << zurück |
| BNF-Unterrichtsnachweistabelle |
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Bluegrass
Nachwuchs
Förderfond
(BNF) Laut „Präambel“ des «Munich BlueGrass Friends e.V.» „[...] will der MBGF ergänzende Fördermaßnahmen wahrnehmen, die nah am Menschen und konkret in der Region ankommen [...]“ und gemäß der Vereinssatzung § 2. Abs. 2 u. 4 „Nachwuchsförderung“ wahrnehmen. Entsprechend dieser Vereinsziele will der MBGF nicht nur ideell wirken, sondern auch dem Prädikat einer konkret handelnden Initiative gerecht werden. Dies ist durch die Gründung des „Bluegrass Nachwuchs Förderfond“ (BNF) im Januar 2009 realisiert worden. Dem BNF sind folgende Förderziele, Fördermittel und Förderbedingungen zugrunde gelegt worden:
BNF-Förderziele
sind die Steigerung der musikalischen Qualität im Allgemeinen und der
Qualifizierung zum öffentlichen Aufführen von Bluegrass und verwandter
Musikrichtungen im Besonderen (Talentförderung). Quantitative
Erweiterung der Bluegrass Musiker Szene. Die Unterstützung der
Hauptförderzielgruppe „Kinder“ und „Jugendliche“, falls diese besondere
musikalische Leistungen und/oder ein anerkannt förderungswürdiges
Engagement im Rahmen der Bluegrass-Musik-Ausbildung haben. BNF-Fördermittel werden durch Spenden, Sponsoren, Mitgliedsbeiträge (15%) und Benefizveranstaltungen generiert. Die Mittelauszahlung erfolgt als Beihilfesystem für Unterrichtskosten (max. 50 % aber max. 8,- bei Einzelstd. bzw. 6,- bei Gruppenstd.). Darüber hinaus sind Zuschüsse bei Workshops und Seminaren entsprechend der Gruppenstundenzuschussregelung möglich. Die Förderhöchstsumme beträgt max. bis zu 400,- Euro pro Person/Jahr und wird nach dem Gleichheitsgrundsatz bereitgestellt. Der Anspruch auf Fördermittelauszahlung endet mit Erschöpfung der Fondkapazität.
BNF-Förderbedingungen garantieren
eine effektive Mittelverwendung. Die Fördergelder werden nur bis zum
vollendeten 26. Lebensjahr bewilligt, insofern ein Ausbildungsnachweis
und eine Referenz des Musik-Lehrers, der im MBGF Mitglied sein muss,
vorliegt.
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